wie Sie wissen ist uns durch eine Behörde in Deutschland das Inverkehrbringens aller aktuellen CBD-haltigen Nahrungsergänzungsprodukte verboten worden. Wir sind von diesem Verbot überrascht, da wir in den letzten knapp zwei Jahren dieser Behörde umfassend dargelegt und auch belegt haben, dass alle unsere hochqualitativen und natürlichen hanfhaltigen Nahrungsergänzungsprodukte selbstverständlich rechtlich verkehrsfähig und zulässig sind. Insbesondere sind unsere CBD-Produkte auch keine „neuartigen“ Lebensmittel/Lebensmittelzutaten im Sinne der Novel Food Verordnung (Novel Food: alle Lebensmittel, die in der EU vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang im Handel waren oder verzehrt wurden). Die Nutzhanfpflanze Cannabis sativa und deren daraus gewonnenen Extrakte blicken insoweit allein hier in Europa auf eine über 1.000 Jahre lange traditionelle Nutzungs- und Verzehrgeschichte zurück. Diese Naturprodukte nun als „neuartig“ bezeichnen zu wollen ist deshalb weder sachlich noch rechtlich nachvollziehbar.
Die Behörde meint aber nun nach knapp zwei Jahren der Überprüfung, dass solche in unseren Produkten enthaltene natürliche Extrakte aus der Nutzhanfpflanze „neuartig“ seien und lehnt es strikt ab, sich mit der von uns dazu aufgezeigten Verwendungs- und Verzehrgeschichte des Hanfs als Lebensmittel weiter auseinanderzusetzen. Ob diese einseitige und sture Sichtweise der Behörde auf rein dogmatische oder lobbyistische Beeinflussungen herrührt, wissen wir jedoch leider nicht. Die genauen und tatsächlichen Gründe für dieses überraschende Verhalten sind daher für uns derzeit rein spekulativ.
Wir werden uns zumindest gegen dieses, aus unserer Sicht rechtlich unhaltbares Verbot, selbstverständlich mit allen uns zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln verteidigen und hiergegen vorgehen. Wir sind auch davon überzeugt, dass dieses letztendlich erfolgreich sein wird. Was recht war und ist, muss auch weiterhin recht bleiben. Allerdings hat die Behörde neben dem vorgenannten Verbot leider sogleich auch noch „aus angeblich dringenden Gründen“ (und dies nach nun über 2 Jahre Prüfungs- und Wartezeit) den sofortigen Vollzug des ausgesprochenen Verbotes angeordnet. Dass bedeutet, dass wir bis zu einem rechtskräftigen Abschluss der rechtlichen Auseinandersetzung mit der Behörde diese Produkte nicht mehr weiter vertreiben dürften.
Gegen diesen angeordneten „sofortigen Vollzug“ haben wir bereits das zuständige Gericht angerufen, um von dort aus die Aufhebung dieser Anordnung des Sofortvollzugs und die Widerherstellung der aufschiebenden Wirkung durch unsere parallel erhobene Anfechtungsklage zu erreichen. Leider hat das Gericht wider Erwarten unserem Antrag über die Aufhebung des sofortigen Vollzugs nicht entsprochen und somit müssen wir unverzüglich, bis zur abschließenden Klärung im Hauptsacheverfahren, den Vertrieb unserer beliebten und nachgefragten CBD-haltigen Nahrungsergänzungsmittel einstellen. Wir warten jetzt lediglich noch auf den schriftlichen Beschluss des Gerichts. Solange dieser uns nicht vorliegt können Sie unsere CBD-Produkte noch erwerben. In dem Moment wo uns der Beschluss offiziell zugestellt wird müssen wir leider erst einmal alle Nahrungsergänzungsprodukte mit CBD offline nehmen und eine Bestellung ist dann nicht mehr möglich. Dies kann jederzeit der Fall sein. Nutzen Sie daher JETZT noch die Möglichkeit Ihre CBD-Vorräte aufzustocken, denn wir wissen nicht wie lange sich der anschließende Rechtsstreit ziehen wird.
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